Ihr Brandschutzbeauftragter
Sicherheit für Menschen, Gebäude und Prozesse

Hand hält einen Stift und überprüft eine Feuerlöscher-Checkliste.

Ein Brand kann innerhalb weniger Minuten existenzbedrohende Schäden verursachen – für Unternehmen, Mitarbeitende und die Umwelt. 

 

Umso wichtiger ist ein funktionierender organisatorischer Brandschutz. 

 

Als Brandschutzbeauftragter (BSB) unterstütze ich Ihr Unternehmen dabei, Rechtsvorgaben zu erfüllen, Brandrisiken zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Rauchmelder auf einem Plan mit Sicherheitsanweisungen für Gebäude.
Zwei rote Feuerlöscher mit Griff und Schlauch, an einer Wand montiert.
Rote Tür mit Fenster, Rauch und Notausgangssignal in einem modernen Raum.

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell qualifizierte Fachperson, die den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes unterstützt. 

 

Die Bestellung eines BSB kann durch Gesetze, Industriebaurichtlinien, Auflagen der Bauaufsicht, (Sach-)Versicherungen oder betriebliche Risikobewertungen erforderlich sein.

🛡️ Was macht ein Brandschutzbeauftragter?

🤝 Jetzt Kontakt aufnehmen – 
Ihre Brandschutz-Expertise aus einer Hand

Als externer Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Sie ganzheitlich bei der Organisation und Umsetzung eines rechtssicheren, effektiven Brandschutzes – praxisnah, dokumentiert und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

 

👉 Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – 

für mehr Sicherheit, weniger Risiko und nachhaltigen Schutz.

🏢 Für welche Unternehmen ist ein BSB notwendig?

🎯 Ihre Vorteile mit einem externen Brandschutzbeauftragten

Rechtssicherheit und Entlastung der Führungskräfte

Neutraler Blick von außen auf Schwachstellen und Risiken

Kosteneffizient ohne zusätzliche Personalkapazität
Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen nach DGUV, ASR und Landesbauordnung
Erfahrene Begleitung bei Planung, Betrieb und Veränderung Ihrer Arbeitsstätten

Ein Brandschutzbeauftragter ist gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, wenn:

  • erhöhte Brandgefahren bestehen (z. B. durch Produktion, Lagerung, Chemikalien),
  • es die Versicherungsbedingungen fordern,
  • es in Sonderbauten wie Krankenhäusern, Versammlungsstätten oder Industriebetrieben geregelt ist,
  • im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein erhöhter Bedarf festgestellt wird.

🔍 Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
im Überblick

Beratung & Betreuung

  • Unterstützung der Geschäftsführung bei der Organisation des Brandschutzes
  • Fachliche Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen

 

Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung

  • Ausarbeitung nach DIN 14096 (Teil A, B und C)
  • Anpassung an betriebliche Prozesse und Gefährdungen

 

Durchführung von Brandschutzbegehungen

  • Regelmäßige Kontrollgänge zur Feststellung von Brandrisiken
  • Erstellen von Mängellisten und Vorschlägen zur Beseitigung

 

Organisation und Durchführung von Unterweisungen

  • Schulung von Mitarbeitenden, Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern
  • Dokumentierte Unterweisungen gemäß ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1

 

Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen

  • Beurteilung von Brandrisiken nach Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung
  • Integration von Brandschutzaspekten in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung

 

Begleitung von Um- und Neubauten

  • Prüfung von Planungsunterlagen auf brandschutztechnische Anforderungen
  • Kommunikation mit Behörden und Sachverständigen

 

Notfallplanung & Evakuierungsorganisation

  • Entwicklung von Alarmplänen, Evakuierungskonzepten und Ablaufplänen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Evakuierungsübungen

 

Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Behörden & Versicherern

  • Ansprechpartner bei Brandverhütungsschauen oder Audits
  • Vorbereitung und Begleitung von Kontrollen

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